Wissenswertes

Beweiskraft - Die öffentliche Urkunde des Geometers hat volle Beweiskraft. Der Zivilgeometer erstellt für Grundteilungen, Grenzfeststellungen und Flächenermittlungen öffentliche Urkunden mit voller Beweiskraft, die den Urkunden einer Behörde gleich-zusetzen sind. Dazu verfasst er nach Abwicklung einer ordnungsgemäßen Grenzverhandlung eine Niederschrift, die einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien entspricht. Der Inhalt dieses Vertrages wird in der zugehörigen Planurkunde dokumentiert. Durch seine Beglaubigung gibt der Zivilgeometer dem Plan die volle Beweiskraft und Glaubwürdigkeit und schafft somit absolute Rechtssicherheit. Der Zivilgeometer wirkt da-her als technischer Notar.
Stadtausstellung / Gemeindeausstellung Österreich